Pressemitteilung DFV Deutsche Familien Vereinigung


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Die Deutsche Familien Vereinigung beschäftigt sich mit der erschreckend zunehmenden Anzahl von „Inobhutnahmen“ durch Jugendämter. Dabei rügt sie auch einen oft mangelhaften Umgang der Justiz mit diesen Fällen. Die steigende Anzahl von „Inobhutnahmen“ ist auch dadurch bedingt, dass Eltern immer mehr unter finanziellen und zeitlichen Druck gesetzt werden und damit immer häufiger bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Beispielhaft zu nennen sind Bemühungen möglichst alle Eltern in eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit zu drängen. Unter dem schönfärberischen Motto „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ wird es immer mehr Eltern unmöglich gemacht, sich um ihre Kinder ausreichend kümmern zu können. Wenn sich dann aber (angeblich) überforderte Eltern an Jugendämter wenden, werden die Kinder einfach entzogen, während eine finanzielle und damit auch zeitliche Entlastung der Eltern die Situation in vielen Fällen schon entschärfen würde.

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Ein anschauliches Beispiel dafür, wie der Staat selbst die Probleme schafft, die er dann zum Vorwand für „Inobhutnahmen“ nutzt, ist ausgerechnet das Elterngeldgesetz. Bekommen Eltern ein zweites oder weiteres Kind und haben vorangegangene Kinder selbst betreut, werden sie mit dem Mindestbetrag an Elterngeld abgespeist, während gerade diese Eltern das Geld am notwendigsten bräuchten. So wird Armut durch den Gesetzgeber weiter verstärkt, was dann zur Rechtfertigung von immer mehr unnötigen „Inobhutnahmen“ führt. Als Deutsche Familien Vereinigung die für eine sachgerechte Bewertung der Erziehungsarbeit – auch und gerade in fürsorglicher Hinsicht – eintritt, unterstützen wir Eltern, die versuchen sich auf juristischem Wege gegen die gezielte Diskriminierung von Eltern (auch mit mehreren Kindern), gegen die Jugendämter rechtlich zur Wehr zu setzen. Leider machen wir dabei auch die Erfahrung, dass die Gerichte die Entrechtung der Eltern übersehen und stattdessen der oft fadenscheinigen Argumentation der politisch Verantwortlichen folgen, ohne über klar erkennbaren Folgen nachzudenken.

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Die DFV ist bestürzt über die menschenverachtenden kriminellen Handlungen von Kindesentzügen, hinter diesen sich unfassbare Tragödien verbergen. Dabei werden die dringend notwendigen Familien- Bindungen der Kinder zerstört und ihre Rechte beschämend missachtet. Nach etlichen Fall- Überprüfungen, können wir offen benennen, das dieses Vorgehen den Kriminalitätswert einer Straftat hat. Dazu schauen Sie doch einmal auf folgende Links:

http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

Bitte sehen Sie sich den Folgeparagraphen gleich mit an:

http://dejure.org/gesetze/StGB/236.html – K I N D E R H A N D E L

Das Jugendamt ist derweilen eine zu Recht in Deutschland gefürchtete Institution, die in verschiedene Organisationsformen mutiert und verschiedene Bezeichnungen trägt, um sich als gutes Wesen durch deutsche Verwaltungen zu schlengeln. Es ist zum Instrument von deutschen Verantwortungsträgern geworden, die ihre rücksichtslose und menschenverachtende Kindeswohlpolitik unter dem Vorwand des “deutschen Rechts”, mit Hilfe von treuen Juristen implementieren und damit vorsätzlich vertuschen. Das Jugendamt schützt nicht das Kindeswohl, sondern ruiniert durch sein Vorgehen jährlich weit mehr als Tausende Familien.

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Wesentlich schwerwiegend ist die Tatsache, dass mehr als 80 % Kinder zu Unrecht in Obhut genommen werden und durch diese Maßnahmen schwere Schäden erleiden. Schauen Sie sich dazu den Link der Studie Hamm an:

http://www.fernunihagen.de/psychologie/qpfg/pdf/Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf

Kinder werden aus oftmals perfiden Gründen einfach aus ihrem sozialen Umfeld, von Zuhause, Kindergarten oder Schulen herausgerissen, körperlich versorgt und verwahrt, in Heimen und Pflegefamilien. Die psychische und körperliche Gesundheit der Kinder und der Eltern bleiben auf der Strecke. Seriöse Psychologen sprechen in solchen Fällen von massiven Traumatisierungsfolgen für die Kinder. Traumatisiert mit Hilfe unethisch handelnder JugendamtsmitarbeiterInnen, Psychologen, Richter, Anwälte und Sozialarbeiter. Diese ausführenden Organe, welche offenbar wenig psychologische und pädagogische Kenntnisse haben, entziehen Eltern “vorsorglich” ihre Kinder – zum Wohle des Kindes. Wer sich diesen Maßnahmen in den Weg stellt, bekommt Druck oder es wird durch Verleumdungen und Falschbehauptungen nachgeholfen und die Liebe der Kinder zu ihren Eltern, viel zu oft mit Psychopharmaka unterdrückt. Wie kann es sein, das Jugendämter ohne jegliche Kontrolle schalten und walten können und den Ruf als “kinderfeindlichstes” Land manifestieren?

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Die Jugendämter deren Aufgaben eigentlich in der Wahrung des Kindeswohls liegen, werden durch solche falschen Anwendungen, der zur Verfügung stehenden Mitteln zum Aggressor, der den Kindern und Familien nicht nur schadet, sondern sie auch finanziell, seelisch, moralisch ruiniert und austrocknet. Es geht um Milliarden staatlicher Subventionen jährlich. Daher ist das Kindeswohl zur Nebensache geworden. Die Kinder werden systematisch von ihren Eltern entfremdet und entzogen. Das ist und bleibt ein schwerwiegender Kindesmissbrauch, der mit Schönfärbereien ignoriert und zu Einzelfällen degradiert wird. Dieses Debakel verstößt gegen das UN Kindschaftsrecht, die Kindermenschenrechte sowie das Völkerrecht auf Schutz der Familie. Ein Land aber, dessen Behörden und Familiengerichte solch derart formlose Verfahren verwendet, dass sie nur unsichere und unsolide Beschlüsse aussprechen kann, ist für die europäische Kooperation ungeeignet. Daher wird die Aussperrung von Deutschland, aus der Vereinbarung unter EC Regulation 2201/2003, so lange, bis sich die Situation bessert, dringend empfohlen. Besorgniserregend wird es nämlich dann, wenn willkürliche und diskriminierende Entscheidungen des deutschen Jugendamt, immer mehr Familien dazu zwingt aus Deutschland zu flüchten.

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An Sie als Mitverantwortliche für das Wohl des Kindes und Familien und in Ihrem Verantwortungsbereich für die Folgen der sich daraus ergebenden Entwicklungen wie z.B. der vorsätzlichen Zerstörung einer nach Art. 6 GG zu schützenden Familie (vgl. auch §§ 823 ff BGB) will die DFV fragen, ob Sie von solchen diskriminierenden unverantwortlichen Handlungen gegenüber Kindern und ihren Familien Kenntnis haben und diese bei ihrer verbindlichen Kooperation mit den Kollegen des Jugendamtes und Familiengericht sogar unterstützen? Als schützende Instanz, die sich dem Erhalt der Familie und der Ethik verschrieben hat, wird es Sie ggf. interessieren, dass in 150.000 Fällen von Kinderhandel pro Jahr in ähnlicher Weise verfahren wird, wie oben beschrieben.

Bei Interesse, stellt Ihnen die DFV gerne weitere Details zur Verfügung, welche einigen Herrschaften in den Kommunen vermutlich Umsatzeinbußen bereiten wird.

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Wer sich im Vergaberecht auskennt und in der Kommunalaufsicht tätig ist und nebenbei dafür Sorge trägt, dass Kinder in Obhut genommen werden und langfristig in der Umsatzträchtigen Fremdbetreuungsindustrie verbleibt, wird sicherlich in der Lage sein, andere Finanzmodelle zu entwickeln und voranzutreiben, oder? Kinderhandel und selbst der Verdacht der Beteiligung am Kinderhandel kann und darf sicher von keinem integeren Mitglied unserer Gesellschaft geduldet werden.

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Vielleicht können Sie aber auch in ihrer einflussreichen Position darüber entscheiden, ob einer Familie mit einer ggf. kurzzeitigen, wenn überhaupt eine Hilfe notwendig ist, helfen sollte oder LANGFRISTIG, d.h. die nächsten 18 Jahre, monatlich geschätzt 8.000 Euro in die Kassen des Pflegepersonals gepumpt werden sollte? Falls dies nicht doch so gewünscht ist, denn bei angenommen 8.000 € monatlich könnte man sicherlich sehr einfach einen erhöhten Hilfe- und Förderbedarf generieren, so betrügen die Ausgaben in den nächsten 18 Jahren satte

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1 Millionen siebenhundertachtundzwanzigtausend Euro. In Zahlen 1.728.000 €

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Wer, in einflussreicher Position, würde da nicht gerne mitverdienen??? Oder glaubt jemand in der Stadtverwaltung oder anderswo, eine Pflegeeinrichtung dürfe all das schöne, oft steuerfrei als „Honorar“ ausbezahlte Geld, komplett für sich behalten?

Für weitere Informationen steht die DFV jederzeit gerne zur Verfügung.

Gez.
DFV Deutsche Familien Vereinigung

Herr Prof. Dr. Leopold Tesch

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Die Deutsche Familienvereinigung engagiert sich erfolgreich für die Belange der Familien und Kinder in Deutschland auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Mit ihrem gemeinnützigen Engagement verstehen sie sich als Sprecher aller Familien und setzen sich für eine Politik ein, in der die Familien in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Handelns gestellt und ihre Leistungen anerkannt werden. Die Deutsche Familienvereinigung ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden und steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie Interessierten offen. Die Deutsche Familienvereinigung steht für Einigkeit Recht und Freiheit und setzt ihren Schwerpunkt auf das Kindeswohl, welches von deutschen Jugendämtern und Familiengerichten ausgeschlachtet wird.